Devisenhandel
Die Regularien des Devisenhandels
Der Devisenhandel findet jedoch nicht zentral an den Börsen statt, sondern üblicherweise direkt unter den Finanzinstituten, beziehungsweise über Händlernetze. Auch Konzerne, Broker oder Spekulanten treten hier als Anbieter oder Nachfrager von Devisen auf. Der Devisenhandel vollzieht sich weltweit und ausschließlich Werktags. Die Handelszeiten beginnen jeweils sonntags, 23:00 Uhr und enden am darauffolgenden Freitag, um 23:00 Uhr MESZ. Der internationale Devisenhandel existiert seit 1880. Die Installierung fester Wechselkurse erfolgte 1944 mit dem Bretton-Woods-Abkommen, daneben stellten auch die Etablierung des IWF und der Weltbank wichtige Zäsuren für den internationalen Devisenhandel dar. Die üblichen Schwankungen der Wechselkurse machen den Devisenhandel mit spekulativem Hintergrund zu einem mit Risiken behafteten Geschäft. So erzielen zahlreiche Devisenhandelskonten heute Verluste.
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Die vier Arten des Devisenhandels
Der Devisenhandel beinhaltet die
vier nachfolgend genannten Arten von Devisenhandelsgeschäften. Das
Devisenkassageschäft, auch Spotgeschäft genannt, liegt immer dann vor,
sofern höchstens zwei Bankarbeitstage zwischen dem Tag des
Geschäftsabschlusses und dem Tag der beiderseitigen Erfüllungspflichten
liegen. Das Spotgeschäft ist also ein reiner Währungstausch, weil der
Verkäufer die Devisen am Erfüllungstag auf das vereinbarte Konto liefert
und der Käufer am selben Tag den vertraglich fixierten Gegenwert
leistet. Das Devisentermingeschäft, auch Forward genannt, liegt immer
dann vor, sofern zwischen dem Tag des Geschäftsabschlusses und dem
Erfüllungstag mindestens drei Bankarbeitstage, jedoch auch teilweise bis
zu mehreren Monaten liegen. Am Erfüllungstag muss zu den fixierten
Bedingungen geliefert werden, auch wenn sich die Devisenkurse inzwischen
verändert haben sollten. Das Devisenswapgeschäft, auch kurz Swap
genannt, ist eine schließlich Kombination aus Spotgeschäft und Forward.
Es werden dabei Devisenkassakauf und Devisenterminverkauf oder umgekehrt
getauscht. Beim Devisenoptionsgeschäft wird schließlich dem
Optionskäufer das Recht eingeräumt, eine Währung entweder zu einem
definierten Kurs, zu einem definierten Zeitpunkt oder innerhalb eines
definierten Zeitraumes zu beziehen oder aber zu liefern. Zur Erlangung
dieses Rechtes muss der Käufer an den Verkäufer die sogenannte
Optionsprämie zahlen. Der Verkäufer der Option ist dann dadurch in der
Verpflichtung, die jeweils vereinbarte Währung zu liefern oder aber
entgegen zu nehmen.